Förderung eines Quartierverbundes für Fledermäuse im Wald

Gezielte Schutzmaßnahmen in Kooperation mit Waldeigentümern

Im Kreis Siegen-Wittgenstein sind gegenwärtig 18 Fledermausarten bekannt. Für die meisten Arten haben Wälder als Lebensraum eine besonders hohe Bedeutung, sei es als Quartiergebiet und / oder als Jagdlebensraum. So siedelt beispielsweise das Große Mausohr im Sommer insbesondere in Dachböden, während sich die Jagdgebiete ganz überwiegend im Wald befinden. Jene Arten, die auch Quartiere in Wäldern nutzen sind Bechstein-, Fransen- und Wasserfledermaus sowie Kleinabendsegler und Braunes Langohr. Diese Arten nutzen insbesondere Specht- und Faulhöhlen, Stammrisse und Zwiesel. Im Wald bilden diese Arten auch sogenannte Wochenstubenkolonien. Dies sind sozial organisierte Gruppen aus Weibchen, die in den entsprechenden Waldarealen ihre Jungtiere aufziehen. So besteht ein Wochenstubenverband bspw. der Bechsteinfledermaus aus bis zu 60 adulten Weibchen, die über den Sommer einen Quartierverbund aus mehreren Quartieren nutzen. So werden Quartiere in der Regel alle paar Tage gewechselt, wobei sich die Gruppen teilweise aufspalten, oder alle gemeinsam wieder in einem Quartier fusionieren. So können sich zeitweise bis zu 90 Tiere in einer Spechthöhle aufhalten. Zwei weitere Arten sind Bart- und Brandtfledermaus, die im Kreisgebiet bisher zwar ausschließlich an Gebäuden nachgewiesen wurden, aber dennoch Wälder als Quartierstandort nutzen können. Diese beiden Arten bevorzugen allerdings enge Stammspalten, Afrissspalten am Stamm oder abstehende Borkentaschen.

Um die Habitatsituation der Fledermäuse in den Wäldern langfristig zu verbessern, setzt die Biologische Station in Kooperation mit den Waldeigentümern gezielte Schutzmaßnahmen um. Dazu gehört u.a. auch die Installation von Fledermauskästen. So wurden in diesem Jahr drei Kastenreviere im Bereich der Waldgenossenschaften Stendenbach, Wilden und Oberfischbach, bestehend aus insgesamt 120 Rundkästen eingerichtet. Die Betreuung übernimmt in der WG Stendenbach die Waldgenossenschaft selbst, in Wilden wird dies von einer Privatperson übernommen und in Oberfisch obliegt die Betreuung dem Heimatverein Oberfischbach. Zur Förderung der beiden Arten Bart- und Brandtfledermaus wurde in diesem Jahr eine Kooperation mit diversen Jagdrevieren im südlichen Siegerland gestartet. Für diese beiden Arten wurden bisher 70 Jagdkanzeln in acht Jagdrevieren mit großen Flachkästen ausgestattet.

Sowohl in den Kastenrevieren im Wald als auch bei den Standorten an den Jagdkanzeln sind die Waldeigentümer und Jagdausübenden mit dem Monitoring und der Wartung (jährliche Säuberung) betraut. Die zukünftigen Ergebnisse werden hier an der Biologischen Station gebündelt und ausgewertet. Die Finanzierung der Kästen erfolgt über die Untere Naturschutzbehörde des Kreises.

Langfristig möchte die Biologische Station die Förderung des Fledermaus-Quartierverbundes in den Wäldern Siegen-Wittgensteins weiter ausbauen. Angesprochen sind also Waldeigentümer, Waldgenossenschaften, Jagdausübende und Heimatvereine.

Unter Vorbehalt der langfristigen finanziellen Förderung und der daraus resultierenden Prüfung der Biologischen Station und des Kreises Siegen-Wittgenstein können sich Interessenten gerne bei Manuel Graf unter der Nummer 02732/767734-24 oder per email m.graf(at)biostation-siwi.de in Verbindung setzen.

Text : Manuel Graf

Fotos:

Wochenstubenkolonie der Bechsteinfledermaus in einem Fledermauskasten. (Foto: M. Graf)

 Fledermauskasten an einer Eiche in Oberfischbach. (Foto: C. Krebs)

Fledermausbretter an einer Jagdkanzel. (Foto: K. Berg)

 

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