Beispiele für die Entgeltberechnung
Anhand von zwei Fallbeispielen, möchten wir Ihnen zeigen, wie sich das Entgelt für die Bewirtschaftung von Flächen nach dem Kulturlandschaftsprogramm berechnet.
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Anhand von zwei Fallbeispielen, möchten wir Ihnen zeigen, wie sich das Entgelt für die Bewirtschaftung von Flächen nach dem Kulturlandschaftsprogramm berechnet.
Vorgaben: Eine 1,5 ha große, in Teilen sehr feuchte Wiese oberhalb von 400 m Meereshöhe gelegen, soll jährlich nach dem 15.07. gemäht und nicht gedüngt werden.
1,5 ha der Wiese werden gemäht: 1,5 ha x 485 € = 727,50 €/Jahr
0,5 ha zusätzlich mit jährlicher Handmahdzulage: 0,5ha x 980 € = 490 €/Jahr
Gesamtsumme von 1217,50 €/Jahr
3 ha werden beweidet: 3ha x 380 € = 1.140 €/Jahr
1 ha Entbuschungszulage (einmalig!): 1ha x 615 € = 615 €/Jahr
Gesamtsumme von 1.140 €/Jahr
bzw. im Jahr mit der Entbuschungszulage 1755 €/Jahr