Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung des Viehbesatzes:
Bei der Ermittlung des Viehbesatzes ist folgender Umrechnungsschlüssel anzuwenden:
Kälber und Jungvieh unter 6 Monaten
Rinder von 6 Monaten bis 2 Jahren
Rinder von mehr als 2 Jahren
Pferde, einschließlich Esel, unter 6 Monaten
Pferde, einschließlich Esel, von mehr als 6 Monaten
Mutterschafe
Schafe (außer Mutterschafe) von mehr als 1 Jahr
Ziegen
0,40 GVE
0,60 GVE
1,00 GVE
0,50 GVE
1,00 GVE
0,15 GVE
0,10 GVE
0,15 GVE
Damit ergeben sich folgende Beispiele für den Viehbesatz:
- Beispiele für Viebesatz mit 2 GVE:
- bei 1ha Nutzfläche entsprechen max. 2 GVE/ha:
2 Rinder von mehr als 2 Jahren oder 2 Pferde, die älter als 6 Monate sind
oder
14 Mutterschafe oder 14 Ziegenbei 2ha Nutzfläche entsprechen max. 2 GVE/ha:
4 Rinder von mehr als 2 Jahren
oder
3 Kühe mit 2 Kälbern
oder
ca. 3 Rinder von 6 Monaten bis 2 Jahren
oder
20 SchafeBei Fettweiden sind 3 GVE/ha oder 20 Schafe/ha gleichzeitig zulässig.
- Beispiele für Viebesatz mit 4 GVE:
- bei 1ha Nutzfläche entsprechen max. 4 GVE/ha:
4 Rinder von mehr als 2 Jahren oder 4 Pferde, die älter als 6 Monate sind
oder
8 Pferde unter 6 Monate
oder
24 Mutterschafe oder 24 Ziegen